Potsdam, 19. Dezember 2025 (JPD) – Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hat einen Eilantrag von 30 Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 abgelehnt. Die Abgeordneten hatten die vorläufige Außervollzugsetzung einzelner Regelungen des Haushaltsplans sowie von § 18a Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung (LHO) beantragt.

Eilantrag gegen Haushaltsplan abgelehnt

Der Antrag richtete sich insbesondere gegen die Veranschlagung von Globalen Minderausgaben (GMA) in Höhe von 440,5 Millionen Euro für 2025 und 426,9 Millionen Euro für 2026 sowie gegen die Berechnung der ex ante-Konjunkturkomponente gemäß § 18a Abs. 3 LHO. Die Antragsteller kritisierten, dass die GMA die Entscheidung über wesentliche Haushaltsfragen der Exekutive überlasse und damit das Budgetrecht des Landtags verletze. Zudem bemängelten sie, dass die geänderte Berechnung der Konjunkturkomponente die gesetzlich vorgesehenen Schuldenobergrenzen und das Symmetriegebot der Landesverfassung beeinträchtigen könnte.

Das Gericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass die angegriffenen Regelungen in einem komplexen verfassungsrechtlichen Kontext zu prüfen seien und die Folgen einer einstweiligen Außervollzugsetzung für den laufenden Haushalt erheblich wären. Ein Erlass der einstweiligen Anordnung hätte die Haushaltsausgaben von über 900 Millionen Euro pro Jahr blockiert und die Planung des Landtags erheblich eingeschränkt. Nach sorgfältiger Folgenabwägung überwogen daher die Nachteile für den Gestaltungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers gegenüber den Argumenten der Antragsteller.

Die Hauptsacheentscheidung steht weiterhin aus. Das Verfahren wirft zentrale Fragen zur Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und zur verfassungsmäßigen Schuldenregel auf, die das Landesverfassungsgericht Brandenburg noch prüfen wird.

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