Berlin: Landesarbeitsgericht bestätigt Notdienstpläne bei Vivantes-Warnstreik

Berlin, 27. Februar 2026 (JPD) Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Festlegung der Notdienste bei den Vivantes-Kliniken während des laufenden Warnstreiks von Ver.di bestätigt. Damit bleibt die von den Arbeitsgerichten vorgegebene Personalausstattung in den Bereichen Zentralsterilisation und Reinigung bestehen. Ziel ist die Aufrechterhaltung des medizinischen Betriebs und der Patientensicherheit.

Notdienste im Warnstreik rechtlich bestätigt

Im Berufungsverfahren stand nur noch die Zentralsterilisation zur Prüfung. Nach Beweisaufnahme sah das Gericht die von Vivantes geforderte Personalstärke im Notdienst als notwendig an. Ein Antrag von Ver.di auf Reduzierung der Notdienste wurde unter Hinweis auf das Streikrecht nach Art. 9 Abs. 3 GG abgelehnt. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist rechtskräftig und es besteht kein weiteres Rechtsmittel.

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