
Potsdam, 12. Januar 2026 (JPD) – In Brandenburg ist die elektronische Akte nun flächendeckend bei Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt. Seit Jahresbeginn werden neu eingehende Verfahren grundsätzlich digital geführt, darunter Zivil- und Familiensachen, Handels-, Straf- und Bußgeldverfahren sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit wird weiterhin eine hybride Aktenführung genutzt, die eine elektronische Fortführung bereits in Papier angelegter Verfahren ermöglicht.
Digitalisierung der Justiz in Brandenburg abgeschlossen
Das Projekt zur Einführung der elektronischen Akte startete im Februar 2021 mit dem Ziel, alle Gerichte und Staatsanwaltschaften bis zum 1. Januar 2026 digital auszurüsten. Im Rahmen der Umsetzung wurden über 4.300 Notebooks und mehr als 10.000 Monitore bereitgestellt, Sitzungssäle modernisiert und Anwenderinnen sowie Anwender geschult. Begleitet wurde das Vorhaben durch Maßnahmen zur Sicherstellung des technischen Betriebs, der Infrastruktur sowie der Fachanwendungen, E-Justice-Basiskomponenten und zahlreicher Umsysteme, beispielsweise für die Datenübermittlung.
Die erfolgreiche Umsetzung der flächendeckenden elektronischen Akte war nach Angaben des Justizministeriums Brandenburgs nur durch die koordinierte Zusammenarbeit des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz, der Verfahrenspflegestellen sowie der Gerichte und Staatsanwaltschaften möglich.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm betont: „Die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte ist ein Meilenstein für die Justiz in Brandenburg. Unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten nun digital, effizient und bürgernah. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer außergewöhnlichen gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten.“