Stuttgart, 10. Dezember 2025 (JPD) – Baden-Württemberg hat die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes abgeschlossen. Damit sind sämtliche Fachbereiche – einschließlich Strafsachen und Zwangsvollstreckungsverfahren – vollständig digitalisiert. Das Land erfüllt damit die bundesgesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung, die ab 1. Januar 2026 gilt, bereits vorzeitig und ist das erste Bundesland, das den Vollzug meldet.

Vollständige Digitalisierung der Justiz in Baden-Württemberg

Mit der Ausstattung der letzten Amtsgerichte ist die flächendeckende Einführung der eAkte nun abgeschlossen. Rund 11.000 Beschäftigte in 108 Amtsgerichten, 17 Landgerichten, zwei Oberlandesgerichten, 17 Staatsanwaltschaften, zwei Generalstaatsanwaltschaften und 25 Gerichten der Fachgerichtsbarkeiten arbeiten jetzt vollständig digital. Seit Beginn des Rollouts im Jahr 2016 wurden bereits über 2,7 Millionen Verfahren elektronisch geführt.

Die letzten beiden Fachbereiche, Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – sowie Zwangsvollstreckungsverfahren im Bezirk Stuttgart, konnten 2025 erfolgreich integriert werden. Damit ist Baden-Württemberg bundesweit führend in der Umsetzung einer modernen, digitalen Justiz.

Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges betonte: „Als erstes Bundesland können wir den vollständigen Abschluss der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte vermelden. Das ist ein wichtiger Modernisierungsschub und ein starkes Signal für den digitalen Aufbruch der Justiz in Deutschland. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen anspruchsvollen Rollout ermöglicht haben.“

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