Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der „Kaiserreichsgruppe“ erhoben, die einen gewaltsamen Umsturz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geplant hatte. Die Gruppe strebte an, durch Sabotageakte, darunter Sprengstoffanschläge auf die Energieversorgung und die Entführung eines Bundesministers, bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. Den Angeklagten wird Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen.

Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der sog. „Kaiserreichsgruppe“ vor dem Staatschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Den beiden Männern wird vorgeworfen, die spätestens im Januar 2022 mit Personen aus dem gesamten Bundesgebiet gegründete sog. Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben, ohne jedoch selbst Mitglied dieses Zusammenschlusses geworden zu sein. Das Ziel der Gruppierung war laut Anklage die gewaltsame Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, wobei diese durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs von 1871 ersetzt werden sollte. Mutmaßlich führende Mitglieder der Gruppierung wurden am 06.03.2024 durch das Oberlandesgericht Koblenz zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Die Anklage geht davon aus, dass die Mitglieder der Gruppierung einen mehrstufigen Plan verfolgten: Unter anderem sollte durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik ein mehrere Wochen andauernder, bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden, um insbesondere die Bevölkerung von der Berichterstattung der Medien abzuschneiden und eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner plante die Vereinigung demnach, den damaligen Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Durch die Anschläge auf die Stromversorgung und die Entführung sollten letztendlich bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland herbeigeführt und der Sturz der Bundesregierung ermöglicht werden. Das gemeinsame übergeordnete Ziel eines Umsturzes in der Bundesrepublik Deutschland soll auf mehreren Zusammenkünften und in Telefongesprächen der Gruppenmitglieder und weiterer gleichgesinnter Personen geplant und fortentwickelt worden sein.

Einem Angeschuldigten aus dem Rhein-Neckar-Kreis, der bereits im Vorfeld der Gründung der Gruppierung seine grundsätzliche Bereitschaft für Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung gegenüber einem Rädelsführer signalisiert hatte, wird vorgeworfen, auf einem Treffen der Gruppierung am 15. Januar 2022 die Funktionsweise von für die Sabotageakte gegen die Stromversorgung vorgesehenen Handfunkgeräten sowie ein Projekt einer Selbstversorgergemeinschaft für ein Leben nach einem möglichen Stromausfall vorgestellt zu haben.

Dem zweiten Angeschuldigten aus dem Rems-Murr-Kreis wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 25. Januar 2022 bis 13. April 2022 einen von ihm betriebenen Server für die verschlüsselte, vor Überwachungsmaßnahmen durch staatliche Sicherheitsbehörden gesicherte Kommunikation („alternative Kommunikation“) zur Verfügung gestellt und eine geschlossene Chatgruppe der Gruppierung, welche den unbemerkten gewaltsamen Umsturz mit vorbereiten sollte, auf diesem Sever verwaltet zu haben.

Beiden Angeschuldigten waren die Pläne der Gruppierung und deren Aktivitäten laut Anklage bekannt; trotz von ihnen empfundener Bedenken gegen Einzelheiten der Planungen und gegen einzelne Gruppenmitglieder sollen sie den Plan der Gruppierung in seiner Gesamtheit gebilligt haben.

Beiden Angeschuldigten wird daher jeweils Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß §§ 83 Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 S. 1, 27 Abs. 1, 52 StGB zur Last gelegt.

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, 27.06.2025

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