Mutmaßliches IS-Mitglied in Leipzig festgenommen

Karlsruhe, 19. März 2026 (JPD) Die Bundesanwaltschaft hat einen irakischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ festnehmen lassen. Die Festnahme erfolgte am 18. März 2026 in Leipzig durch Beamte des Bundeskriminalamts auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2026. Der Beschuldigte steht im Verdacht, sich bereits als Jugendlicher und Heranwachsender an der Organisation beteiligt zu haben.

Haftbefehl wegen mutmaßlicher IS-Mitgliedschaft

Nach den Ermittlungen soll sich der Beschuldigte spätestens im Sommer 2016 im Irak dem „Islamischen Staat“ angeschlossen haben. Bis März 2017 sei er in verschiedenen Kampfeinheiten der Vereinigung eingesetzt worden. Die Vorwürfe werden strafrechtlich als Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland eingeordnet.

Der Beschuldigte wurde am 19. März 2026 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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