
Bonn, 9. Januar 2026 (JPD) – Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (VZBV) gegen die Avacon Natur GmbH im Verbandsklageregister öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen, deren Ansprüche oder Rechtsverhältnisse Gegenstand der Klage sind, können ihre Beteiligung nun zur Eintragung anmelden.
Verbraucher können Ansprüche zur Verbandsklage anmelden
Das BfJ stellt auf seiner Internetseite unter www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen ein Anmeldeformular für die Eintragung bereit. Das Bundesamt empfiehlt die elektronische Anmeldung, da diese eine schnellere Bearbeitung ermöglicht. Personen ohne Internetzugang können das Formular schriftlich beim BfJ anfordern.
Die Anmeldung von Ansprüchen ist bis spätestens drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung möglich. Nach erfolgter Eintragung erhalten die Beteiligten eine schriftliche Bestätigung vom Bundesamt. Auf der Webseite des VZBV unter www.sammelklagen.de/verfahren/avacon finden Verbraucherinnen und Verbraucher weitere Informationen zur Klage und zur Möglichkeit der Beteiligung.