
München, 12. Januar 2026 (JPD) – Das Amtsgericht München hat entschieden, dass zwischen einem 17-jährigen Jugendlichen und einem Fitnessstudio kein wirksamer Mitgliedsvertrag zustande gekommen ist. Damit wies das Gericht die Klage des Studios auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 710,24 Euro ab.
Kein Vertragsschluss für Minderjährigen bei Testangebot
Im Herbst 2021 hatte das Fitnessstudio ein „Herbstangebot“ beworben, wonach ein Hauptnutzer gemeinsam mit einer weiteren Person für vier Wochen für 39 Euro trainieren konnte. Der Hauptnutzer wählte seinen 17-jährigen Freund als zweite Person aus. Für die Nutzung des Studios musste der Jugendliche eine Kaution hinterlegen und ein allgemeines Mitgliedschaftsformular ausfüllen, das seine Mutter am 11. November 2021 unterzeichnete. Ein separates Formular für das Testangebot existierte nicht.
Das Fitnessstudio war der Auffassung, mit der Unterschrift der Mutter sei ein regulärer Mitgliedsvertrag mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten zu wöchentlichen Beiträgen von 16,98 Euro zustande gekommen. Die Mutter und der Jugendliche bestritten dies und verweigerten die Zahlung. Das Gericht stellte klar, dass die Unterschrift ausschließlich der Herausgabe des Transponders diente und kein Vertragsabschluss beabsichtigt war. Nach der Beweisaufnahme konnte nicht festgestellt werden, dass die Kreuze bei „Classic“ und „Zufriedenheitsgarantie“ zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gesetzt waren. Die Mutter habe ausdrücklich erklärt, diese Leistungen nicht abschließen zu wollen.
Das Gericht führte aus, dass der äußere Eindruck des Formulars den Willen der Beteiligten nicht widerlegen könne. Es sei möglich, dass nachträglich von einem Mitarbeiter die entsprechenden Kreuze angebracht wurden, wodurch der Eindruck eines Vertragsabschlusses entstanden sei. Der 17-jährige Jugendliche sei lediglich als weitere Testperson vorgesehen gewesen, während der Hauptnutzer den eigentlichen Vertrag mit dem Studio abgeschlossen habe.
Mit Urteil vom 11. Februar 2025 (Az. 172 C 17124/24) wies das Amtsgericht die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.