Nachbarschaftsstreit vor Gericht: 20 Euro Schadensersatz für zerstörten Dekohasen

München, 23. März 2026 (JPD) Das Amtsgericht München hat einer Klägerin im Streit um eine beschädigte Dekorationsfigur Schadensersatz in Höhe von 20 Euro zugesprochen. Nach den Feststellungen des Gerichts war ein im gemeinschaftlich zugänglichen Innenhof aufgestellter Dekohase beschädigt worden, wobei unter anderem der Kopf abgerissen wurde. Die Beklagte, ebenfalls Bewohnerin des Hauses, hatte eine Verantwortlichkeit bestritten, ohne dies substantiiert darzulegen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Klägerin hatte vorgetragen, ein Nachbar habe beobachtet, wie die Beklagte die Figur mehrere Sekunden lang berührt habe. Die Beklagte führte demgegenüber aus, sie habe lediglich versucht, ihre Katzen einzufangen, nachdem ein Nachbar diese erschreckt habe. Ein möglicher Kontakt mit der Figur sei in diesem Zusammenhang erfolgt, falle jedoch nicht in ihre Verantwortung.

Gericht rügt unzureichendes Bestreiten im Zivilprozess

Das Gericht sah den Anspruch als schlüssig dargelegt an und bewertete die Einlassungen der Beklagten als unzureichend. Insbesondere fehle ein hinreichend konkretes Bestreiten der behaupteten Beschädigungshandlung. Die Ausführungen ließen weder erkennen, dass die Beklagte den Vorfall ernsthaft in Abrede stelle, noch dass ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vorliege.

Mangels substantiierter Einwände ging das Gericht davon aus, dass die Beklagte den Schaden verursacht hat. Die Entscheidung verdeutlicht die Anforderungen an ein wirksames Bestreiten im Zivilprozess sowie die Darlegungslast bei behaupteten Schadensersatzansprüchen im nachbarschaftlichen Umfeld.

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