
München, 13. April 2026 (JPD) Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Ausfall der 12-Volt-Steckdosen in einem gemieteten Wohnmobil einen erheblichen Mangel darstellt und eine fristlose Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen kann. Der Kläger hatte das Fahrzeug für eine vierwöchige Reise nach Skandinavien angemietet und nach Auftreten des Defekts vorzeitig zurückgegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Defekte Stromversorgung im Wohnmobil rechtfertigt Mietkündigung
Der Kläger hatte das Wohnmobil für den Zeitraum vom 10. Juni bis 8. Juli 2023 zu einem Mietpreis von 3.612 Euro angemietet. Geplant war eine vierwöchige Reise bis zum Nordkap, bei der das Fahrzeug auch zum autarken Wohnen genutzt werden sollte. Bereits kurz nach Reisebeginn fiel auf, dass die 12-Volt-Steckdosen nicht funktionierten.
In der Folge kehrten die Reisenden nach Hamburg zurück und rügten den Mangel. Da weder eine Reparatur noch ein Ersatzfahrzeug gestellt werden konnte, erklärte der Kläger die fristlose Kündigung und verlangte die Rückzahlung des Mietpreises. Die Beklagte hielt den Defekt für unerheblich und verweigerte die Zahlung.
Das Amtsgericht gab der Klage teilweise statt und sprach dem Kläger insgesamt 3.412,71 Euro zu. Es stellte fest, dass die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils zum Wohnen erheblich eingeschränkt gewesen sei, da elektrische Geräte ohne funktionierende 12-Volt-Steckdosen nicht betrieben werden konnten. Gerade die Wohnfunktion eines Wohnmobils sei dadurch beeinträchtigt worden, sodass der Mangel nicht als unerheblich einzustufen sei.
Zudem sei dem Kläger eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zuzumuten gewesen, da bereits mehr als ein Viertel der Mietdauer ohne Nutzungsmöglichkeit verstrichen sei. Die fristlose Kündigung sei daher wirksam gewesen.






