Was ändert sich im Oktober 2024? Die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst ist jetzt per Video möglich, sowie die Kosten für RSV-Prophylaxe bei Säuglingen werden zukünftig von der Krankenkasse übernommen. Die Neuregelungen im Überblick.

    Zeitnähere Pflegebegutachtung durch Video-Telefonie

    Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem 26. September möglich. Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt. In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

    Weitere Informationen zur Pflegebegutachtung

    Kosten für RS-Viren-Prophylaxe werden übernommen

    Neugeborene und Säuglinge können zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) Medikamente mit entsprechenden Antikörpern bekommen. Die Kosten für diese Prophylaxe übernehmen seit dem 14. September die gesetzlichen Krankenkassen. Das hilft, RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu verhindern.

    Weitere Informationen zur RSV-Prophylaxeverordnung

    (c) Bundesregierung, 30.09.2024

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