
Lüneburg, 5. Dezember 2025 (JPD) – Eine Richterdelegation des Berufungsverwaltungsgerichts Lviv hat vom 1. bis 4. Dezember 2025 das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg besucht. Der Austausch erfolgte im Rahmen einer seit Jahren bestehenden Partnerschaft zwischen beiden Gerichten, die den Dialog über Verwaltungsgerichtsbarkeit und die vertiefte Zusammenarbeit fördern soll.
Fachlicher Austausch zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und Digitalisierung
Nach coronabedingten digitalen Formaten und einem ersten persönlichen Treffen 2023 war dies der zweite Delegationsbesuch aus Lviv. Die aus sechs Richterinnen und Richtern bestehende Delegation unter Leitung von Dr. Oleh Zaverukha wurde vom Gerichtspräsidenten Dr. Frank-Thomas Hett und der Vizepräsidentin Andrea Blomenkamp empfangen. Der Auftakt des Besuchs umfasste eine Führung durch das Lüneburger Rathaus, die Einblicke in die Geschichte der Hansestadt vermittelte.
Im Mittelpunkt des Fachprogramms standen gemeinsame verwaltungsgerichtliche Themen sowie die Chancen der Digitalisierung und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der Justiz. Staatssekretär Dr. Smollich aus dem Niedersächsischen Justizministerium, der die Kooperation vor mehreren Jahren mitinitiiert hatte, gab einen Überblick über aktuelle Projekte. Zudem besuchte die Delegation den Niedersächsischen Landtag und traf dessen Präsidentin Hanna Naber.
Am dritten Besuchstag standen verfahrensrechtliche Fragen im Fokus. Eine Richterin des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts stellte Prozessgrundsätze des deutschen Verwaltungsrechts vor. In der anschließenden Diskussion wurden zahlreiche Übereinstimmungen zwischen beiden Rechtssystemen festgestellt. Dr. Zaverukha berichtete zudem über die gerichtliche Kontrolle von Parteiverboten während des Kriegsrechts in der Ukraine, die seit 2022 in die Zuständigkeit seines Gerichts fallen. Dabei gehe es um den Schutz demokratischer Strukturen unter Achtung rechtsstaatlicher Vorgaben und der verfassungsrechtlich garantierten Vereinigungsfreiheit. Die Delegation nahm außerdem an einer Gerichtsverhandlung des 13. Senats zu Staatshaftungsansprüchen wegen überlanger Verfahrensdauer teil.
Zum Abschluss fand ein gemeinsames Abendessen statt, bevor die Gäste am Donnerstag die Heimreise nach Lviv antraten. Das Oberverwaltungsgericht hob hervor, dass der persönliche Kontakt zur Stärkung der partnerschaftlichen Beziehungen beigetragen habe. Vor dem Hintergrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gewährte der Austausch auch Einblicke in die Belastungen, denen die ukrainische Justiz derzeit ausgesetzt ist.
Gerichtspräsident Hett würdigte den Besuch als wichtigen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit im Verwaltungsrecht. Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) unterstützte die Maßnahme organisatorisch und finanziell.