
Zweibrücken, 2. Januar 2026 (JPD) – Die Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ ist ab sofort im Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken zu sehen. Die Ausstellung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beleuchtet die personellen und strukturellen Kontinuitäten zwischen dem nationalsozialistischen Justizapparat und dem Bundesjustizministerium in der frühen Bundesrepublik. Sie ist bis zum 30. März 2026 öffentlich zugänglich.
Zentraler Bezugspunkt der Ausstellung ist die sogenannte Rosenburg, ein historischer Landsitz im Bonner Stadtteil Kessenich. Das Gebäude diente von 1950 bis 1973 als Sitz des Bundesministeriums der Justiz, in dem maßgebliche rechtspolitische Weichenstellungen der jungen Bundesrepublik vorgenommen wurden. Zugleich zeigt die Ausstellung, dass der demokratische Neubeginn im Ministerium teilweise mit Juristen erfolgte, die zuvor in das nationalsozialistische Justizsystem eingebunden waren.
Ergebnisse unabhängiger Forschung zur NS-Kontinuität
Grundlage der Ausstellung sind die Forschungsergebnisse einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission, die das Bundesjustizministerium im Jahr 2012 eingesetzt hatte. Die Kommission untersuchte zwischen 2012 und 2016 die Rolle ehemaliger NS-belasteter Juristen im Bundesjustizministerium nach 1949. Im Oktober 2016 veröffentlichte sie ihre Ergebnisse, die nun anschaulich dokumentiert werden.
Demnach gehörten von 170 untersuchten Juristen, die zwischen 1949 und 1973 in Leitungspositionen des Ministeriums tätig waren, 90 der NSDAP und 34 der SA an. Mehr als 15 Prozent waren vor 1945 im Reichsjustizministerium des NS-Staates beschäftigt. Die Ausstellung ordnet diese Zahlen historisch ein und zeigt deren Bedeutung für die rechtliche und institutionelle Entwicklung der Bundesrepublik.
Erste Station in Rheinland-Pfalz
Die Wanderausstellung ist seit 2017 international unterwegs und war bereits unter anderem in den Vereinigten Staaten, in Israel und in Polen zu sehen. Mit der Station im Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wird sie erstmals in Rheinland-Pfalz gezeigt. Der Eintritt ist kostenfrei, die Ausstellung richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit ebenso wie an Juristinnen und Juristen.
Geöffnet ist die Ausstellung montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr. Zusätzlich werden an ausgewählten Wochenenden verlängerte Öffnungszeiten angeboten. Weitere Informationen stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung.