Ein Arzt aus dem Landkreis Landshut soll in über 1200 Fällen falsche MMR-Impfungen in Impfpässen bescheinigt und diese gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben. Polizei und ZKG vollstreckten bayernweit 88 Durchsuchungsbeschlüsse und nahmen den Arzt in Untersuchungshaft – es droht ein Schaden von knapp 20.000 Euro.

    Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und die Kriminalpolizei in Landshut vollzogen am 08.07.2025 bayernweit zeitgleich 88 Durchsuchungsbeschlüsse sowie einen Haftbefehl gegen einen Arzt aus dem Landkreis Landshut/Niederbayern. Es geht um den Verdacht des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie des gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs. Der Arzt wurde am 08.07.2025 dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg vorgeführt. Dieser ordnete seine Inhaftierung an. Es soll ein Schaden von knapp 20.000,- € entstanden sein.

    Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass der Beschuldigte im Rahmen seiner Tätigkeit als Allgemeinarzt im Landkreis Landshut seit August 2022 in 1290 Fällen die Durchführung von sog. Masern-Mumps-Röteln-Impfungen (MMR-Impfungen) in den Impfpässen seiner – in der Regel minderjährigen – Patienten bestätigte, obwohl er, wie er wusste, die Impfungen tatsächlich nicht verabreicht hatte. Bei den 1290 Fällen handelte es sich sowohl um Erst-, als auch um Zweitimpfungen.

    Anlass für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens waren unter anderem Meldungen verschiedener Landratsämter, die mitteilten, dass ihnen in einer Vielzahl von Fällen Impfunfähigkeitsatteste von Kindern in Bezug auf MMR-Impfungen übermittelt worden seien. Nachdem die Landratsämter diese Atteste nicht akzeptiert hatten, seien in zahlreichen Fällen von dem Beschuldigten ausgestellte Nachweise über eine durchgeführte MMR-Impfung vorgelegt worden, und zwar auch von Kindern, die in erheblicher Entfernung zur Praxis des Beschuldigten wohnhaft und normalerweise bei einem Kinderarzt in Behandlung sind.

    Nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes müssen seit 01.03.2020 alle nach 1970 geborenen Personen, die z. B. in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten oder Schulen arbeiten, untergebracht sind oder dort betreut werden, einen vollständigen Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern nachweisen.

    Der Beschuldigte soll überdies die nicht erbrachten Impfungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet haben. Hierdurch soll ein Schaden in Höhe von knapp 20.000,- € entstanden sein. 

    Am 08.07.2025 wurden durch die ZKG sowie die Kriminalpolizei in Landshut insgesamt 88 vom Amtsgericht Nürnberg erlassene Durchsuchungsbeschlüsse sowie der Haftbefehl gegen den Beschuldigten vollzogen. Ferner wurde gegen den Beschuldigten ein vorläufiges Berufsverbot verhängt. Die Durchsuchungsmaßnahmen richteten sich sowohl gegen den Beschuldigten selbst als auch gegen Personen, die für ihre Kinder bzw. sich selbst bei Behörden die unrichtigen Impfbescheinigungen vorgelegt haben. Es waren hierbei rund 210 Beamte im Einsatz. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden zahlreiche Unterlagen sowie Datenträger sichergestellt, welche nun ausgewertet werden müssen.

    Dem Beschuldigten liegt nach gegenwärtigem Ermittlungsstand gewerbsmäßiger Betrug in 10 Fällen sowie Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in mindestens 1290 Fällen zur Last. Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

    GenStA Nürnberg-Fürth, 09.07.2025

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner