
Wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie wegen des Nichtanzeigens geplanter Straftaten im Zusammenhang mit der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ durchsuchten heute rund 60 Einsatzkräfte der Polizei Brandenburg im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin insgesamt drei Wohnanschriften in Stahnsdorf, Spremberg und in Königs Wusterhausen. Die Maßnahmen richteten sich gegen drei Beschuldigte im Alter von 64, 59 und 46 Jahren.
Die sogenannte „Kaiserreichsgruppe“ verfolgte das übergeordnete Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch ein autoritär geprägtes System in Anlehnung an die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 zu ersetzen. Das Verfahren gegen die führenden Mitglieder und Unterstützer der Gruppierung wurde durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführt. Zwischenzeitlich wurden in diesem Verfahren mehrere Angeklagte durch das Oberlandesgericht Koblenz zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Im Rahmen des von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin geführten Verfahrens wird dem 64-jährigen Beschuldigten vorgeworfen, spätestens seit dem 19. März 2022 detaillierte Kenntnis von den gewaltsamen Umsturzplänen der Gruppierung gehabt zu haben. Am 12. April 2022 soll er sich in einem internen Chat der Gruppierung bereit erklärt haben, Stellwerke der Deutschen Bahn als mögliche Ziele für einen Angriff auf die bundesweite Bahninfrastruktur auszukundschaften.
Den beiden weiteren Beschuldigten im Alter von 46 und 59 Jahren wird jeweils vorgeworfen, seit März 2022 Kenntnis von den Strukturen und Zielsetzungen der Gruppierung gehabt zu haben. Beide sollen gewusst haben, dass die Gruppierung konkrete Vorbereitungen zur gewaltsamen Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung traf und sich insbesondere um die Beschaffung von Waffen bemühte. Die Beschuldigten unterließen eine Information an die Sicherheitsbehörden, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.
Ursprung der Ermittlungen war das von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführte Verfahren gegen die führenden Mitglieder und Unterstützter der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“. Durch die Auswertung der dort sichergestellten Beweismittel und der dann in Berlin weiter geführten Ermittlungen konnten die Beschuldigten namhaft gemacht werden.
Im Rahmen der Durchsuchungen konnten diverse elektronische Speichermedien sowie unter anderem Luftdruckgewehre und eine PTB-Waffe aufgefunden und sichergestellt werden. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten Speichermedien, dauern an.
Staatsanwaltschaft Berlin, 18.06.2025