
Bamberg/Bayreuth, 12. März 2026 (JPD) Die Zentralstelle Cybercrime Bayern und die Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth ermitteln gegen einen 33-jährigen Heilerziehungspfleger wegen des Verdachts auf Besitz und Herstellung kinderpornografischer Inhalte. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während seiner Arbeitszeit in einer Tagesstätte für Menschen mit Behinderung Bild- und Videoaufnahmen von betreuten Kindern und Jugendlichen gefertigt zu haben, die deren Gesäß und Geschlechtsteile teilweise unbekleidet zeigen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis aus den Vereinigten Staaten durch das National Center for Missing & Exploited Children. Demnach sollen zahlreiche Videos mit kinderpornografischen Inhalten in eine Cloud hochgeladen worden sein. Die anschließenden Ermittlungen führten zu einem Anfangsverdacht gegen den 33-jährigen Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung.
Haftbefehl nach Durchsuchungen und Sicherstellung von Datenträgern
Auf richterliche Anordnung durchsuchten Ermittler mehrere Objekte in den Landkreisen Kulmbach und Hof. Dabei stellten sie zahlreiche elektronische Speichergeräte sicher. Eine erste Auswertung erhärtete nach Angaben der Ermittlungsbehörden die Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die Aufnahmen in den Jahren 2025 und 2026 während der Arbeitszeit des Mannes entstanden sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass er die Hilfsbedürftigkeit der von ihm betreuten Kinder und Jugendlichen ausgenutzt haben könnte. In einzelnen Fällen soll er Betreute entkleidet und den Intimbereich berührt haben, um entsprechende Bild- oder Videoaufnahmen anzufertigen.
Auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern erließ der Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Der Mann befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen, insbesondere zur Identifizierung weiterer möglicher Geschädigter, dauern an.





