Karlsruhe, 21. Januar 2026 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat heute die deutsch-ukrainische Staatsangehörige Ilona W. in Berlin festnehmen lassen. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Dezember 2025 begründet den dringenden Tatverdacht der geheimdienstlichen Tätigkeit für eine fremde Macht nach § 99 StGB. Parallel wurden die Wohnungen der Beschuldigten sowie von zwei weiteren, auf freiem Fuß befindlichen Personen in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Bayern durchsucht. Die Ermittlungen führt das Bundeskriminalamt durch.

Verdacht auf Spionage für russischen Geheimdienst

Der Haftbefehl wirft Ilona W. vor, spätestens seit November 2023 nachrichtendienstliche Kontakte zur Russischen Botschaft in Berlin unterhalten zu haben. Ihr Kontaktmann war für einen russischen Geheimdienst tätig. Die Beschuldigte soll ihm unter anderem Informationen zum Krieg zwischen Russland und der Ukraine verschafft haben. Dazu gehörten Hintergrunddaten zu Teilnehmern politischer Veranstaltungen, Erkundigungen über Standorte der Rüstungsindustrie, Drohnentests sowie geplante Drohnenlieferungen an die Ukraine. Ilona W. nutzte dafür unter anderem persönliche Kontakte zu ehemaligen Mitarbeitern des Bundesministeriums der Verteidigung.

Darüber hinaus soll die Beschuldigte ihrem Kontaktmann geholfen haben, unter Aliaspersonalien politische Veranstaltungen in Berlin zu besuchen, um gezielt relevante Kontakte für den Geheimdienst aufzubauen.

Die festgenommene Frau wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnet und über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet. Die Ermittlungen stützen sich auf Mitteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes.

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