Berlin, 15. Dezember 2025 (PM) – Die infolge des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots eingetretene Beteiligungsveränderung wurde von der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) sowie der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf ihre Auswirkungen auf die Meinungs- und Informationsvielfalt überprüft. Dabei kam erstmals auch die seit August 2025 geltende Vorschrift zur Bewertung von Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt des European Media Freedom Act (VO (EU) 2024/1083; EMFA) zur Anwendung. Mit Bescheid vom 11. Dezember 2025 hat die BLM festgestellt, dass die Beteiligungsveränderung sowohl unter dem EMFA, dem Medienstaatsvertrag als auch dem Bayerischen Landesmediengesetz unbedenklich ist.

Hengeler Mueller hat Media for Europa erfolgreich im medienkonzentrationsrechtlichen Verfahren vertreten.

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