Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) – und das Polizeipräsidium Südosthessen haben am gestrigen Abend eine 31-jährige deutsche Staatsangehörige aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main festgenommen. Die Festnahme erfolgte nach der Wiedereinreise der Beschuldigten in die Bundesrepublik Deutschland auf einem Flughafen in Rheinland-Pfalz.


Die zuletzt in Offenbach am Main wohnhafte Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht dringend verdächtig.


Sie soll bereits im Jahr 2011 gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihren Kindern nach Pakistan ausgereist sein, wo sich ihr Ehemann der „Islamischen Bewegung Usbekistan“ als Kämpfer anschloss. Nachdem ihr Ehemann im Jahr 2012 bei einem Drohnenangriff getötet wurde, soll die Beschuldigte mit ihren Kindern nach Syrien weitergereist sein, um sich der seinerzeit noch „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG) genannten und später in „Islamischer Staat“ (IS) umbenannten Terrororganisation als Mitglied anzuschließen. Bei der Weiterreise nach Syrien soll die Beschuldigte billigend in Kauf genommen
haben, dass sie ihre Kinder durch die Verbringung in ein Bürgerkriegsgebiet ganz erheblichen Gefahren aussetzen würde.

Während ihres Aufenthalts in Syrien soll die Beschuldigte ihrem zweiten Ehemann nach islamischem Ritus, der für den „IS“ als Kämpfer tätig war, durch die Führung des Haushalts und die Erziehung der Kinder unterstützt haben. Darüber hinaus soll sich die Beschuldigte innerhalb der „IS-Verwaltung“ betätigt haben. In einem sogenannten Witwenbüro soll die Beschuldigte für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Witwen gefallener „IS“-Kämpfer zuständig gewesen sein. Sie soll insbesondere Besorgungen des alltäglichen Bedarfs für die Witwen bis zu ihrer Wiederverheiratung organisiert und Alimentationen des „IS“ an die Witwen verteilt haben.

Nachdem die Beschuldigte im Februar 2019 von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung (Yekîneyên Parastina Gel; YPG) festgenommen wurde, befand sie sich gemeinsam mit ihren Kindern bis zuletzt in einem kurdischen Gefangenenlager.

Die Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main vorgeführt, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden wird.


In einem weiteren Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland („IS“) war bereits am 05.10.2022 eine Beschuldigte nach ihrer Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland festgenommen worden. Diese Beschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main seit dem 06.10.2022 in Untersuchungshaft.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 2. November 2022

Cookie Consent mit Real Cookie Banner