Klage eines Iraners auf Einbürgerung wegen Linksextremismus abgewiesen

Stuttgart, 9. Februar 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen zu Recht abgelehnt wurde. Der 30-Jährige habe nicht glaubhaft nachgewiesen, dass er sich von früheren Unterstützungen linksextremistischer Bestrebungen abgewandt habe.

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hatte die Einbürgerung abgelehnt, da der Kläger sich nicht eindeutig zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt habe. Nach den Feststellungen des Gerichts liegen Anhaltspunkte vor, dass der Antragsteller in der Vergangenheit linksextremistische Aktionen unterstützt oder begünstigt hat. Dazu zählen ein Angriff auf ein Stadtratsmitglied der AfD im Jahr 2017 sowie die Teilnahme an einer Solidaritätskundgebung für gewaltbereite Linksextremisten im Jahr 2021.

Begründung des Gerichts

Das Verwaltungsgericht führte aus, dass der Kläger im Rahmen seines privaten und beruflichen Engagements gegen Rassismus, Populismus und Rechtsextremismus auch mit lokalen gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen zusammenarbeitet. Dies könne deren Handlungsmöglichkeiten und gesellschaftliche Legitimität stärken. Zwar seien die Grundrechte des Klägers auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu berücksichtigen, das Gericht halte es jedoch nicht für unverhältnismäßig, von einem Einbürgerungsbewerber zu erwarten, auf Unterstützung gewaltorientierter Gruppierungen zu verzichten. Eine glaubhafte Abkehr von diesen Aktivitäten sei nicht nachgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht zugelassen, jedoch kann innerhalb eines Monats ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt werden.

Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Stuttgart 4 K 797/24 – Urteil vom 06.02.2026

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