
München, 6. Februar 2026 (JPD) – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2025 eine hohe Zahl verfassungsrechtlicher Streitigkeiten bearbeitet. Nach Angaben des Gerichts gingen insgesamt 106 neue Verfahren ein, während 134 Verfahren erledigt wurden. Damit überstieg die Zahl der abgeschlossenen Fälle erneut die der Neueingänge.
Den größten Anteil machten Verfassungsbeschwerden aus. In 87 Fällen wandten sich Bürgerinnen und Bürger gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen, weil sie sich in ihren durch die Bayerische Verfassung gewährleisteten Rechten verletzt sahen. Daneben registrierte der Verfassungsgerichtshof 16 neue Popularklagen, mit denen gesetzliche Vorschriften und untergesetzliche Normen überprüft werden sollen.
Popularklagen und Organstreitigkeiten prägen die Verfahren
Die neuen Popularklagen richteten sich vor allem gegen Bestimmungen bayerischer Landesgesetze. Betroffen waren unter anderem Normen aus dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern, der Bayerischen Bauordnung, dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz, dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie dem Heilberufe-Kammergesetz. Angegriffen wurden außerdem Rechtsverordnungen, etwa zur Prostitutionsuntersagung oder zum Landesentwicklungsprogramm, sowie kommunale Satzungen, darunter mehrere Bebauungspläne und eine Grünanlagensatzung.
Neben den Popularklagen wurde ein Verfahren der Meinungsverschiedenheit neu eingeleitet. Dabei streiten eine Oppositionsfraktion im Bayerischen Landtag und die übrigen Fraktionen über die Verfassungsmäßigkeit einer neuen Vorschrift im Bayerischen Abgeordnetengesetz, die dem Landtagspräsidium erlaubt, bei erheblichen Verstößen gegen Ordnung oder Würde des Parlaments Ordnungsgelder gegen Abgeordnete festzusetzen.
Hinzu kamen zwei neue Organstreitverfahren. In einem Fall beanstandeten eine Oppositionsfraktion und ein Abgeordneter unter anderem die Ablehnung eines Gästevorschlags für den Sommerempfang des Landtags sowie den Umgang der Landtagspräsidentin mit einem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD. In dem zweiten Organstreit wendet sich ein Abgeordneter gegen die Verhängung und Vollziehung eines Ordnungsgelds auf Grundlage der neuen Regelung wegen einer Äußerung im Parlament.
Mehr Verfahren erledigt als neu eingegangen
Den 106 Neueingängen standen 134 erledigte Verfahren gegenüber. In 37 Fällen erging eine verfahrensabschließende Entscheidung durch eine mit jeweils neun Verfassungsrichtern besetzte Spruchgruppe. Vier Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung verbunden und nach mündlicher Verhandlung entschieden.
Abgeschlossen wurden unter anderem 94 Verfassungsbeschwerdeverfahren, von denen 13 durch Entscheidung erledigt wurden, darunter ein isolierter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gegenstand waren überwiegend zivil-, straf- und verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse. Eine Verfassungsbeschwerde hatte teilweise Erfolg. Die langfristige statistische Erfolgsquote liegt nach Angaben des Gerichts bei rund 2,31 Prozent und entspricht damit in etwa dem Niveau beim Bundesverfassungsgericht.
Der Verfassungsgerichtshof entschied außerdem über 19 Popularklagen, weitere 16 wurden anderweitig erledigt. Inhaltlich betrafen die Entscheidungen unter anderem Art. 11a des Polizeiaufgabengesetzes zu Befugnissen bei drohender Gefahr, das Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer im Kommunalabgabengesetz, Regelungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes sowie eine Vorschrift des Bayerischen Besoldungsgesetzes. Zahlreiche Verfahren bezogen sich zudem auf außer Kraft getretene Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen. Eine Popularklage hatte teilweise Erfolg, weil Art. 11a PAG nur in einer bestimmten Auslegung für verfassungsgemäß erklärt wurde. Die durchschnittliche Erfolgsquote von Popularklagen liegt langfristig bei etwa 9,0 Prozent.
Entschieden wurde ferner in drei Verfahren der Meinungsverschiedenheit, die ebenfalls Art. 11a PAG betrafen und mit der Popularklage verbunden waren. Zwei Anträge waren unzulässig, ein Verfahren hatte im gleichen Umfang wie die Popularklage Teilerfolg. Zwei Wahlprüfungsverfahren zur Landtagswahl 2023 blieben ohne Erfolg.
Damit zeigt die Jahresstatistik, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof 2025 sowohl durch Bürgerbeschwerden als auch durch parlamentarische Streitigkeiten und Normenkontrollen stark in Anspruch genommen war.


