Bonn, 22. Januar 2026 (JPD) – Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH im Verbandsklageregister öffentlich bekannt gemacht. Mit der Eintragung wird das Verfahren formell eröffnet und für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen zugänglich. Diese können nun ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, soweit sie Gegenstand der Klage sind, zur Eintragung anmelden.

Das Verbandsklageregister dient dazu, gleichgelagerte Sachverhalte gebündelt gerichtlich klären zu lassen. Durch die Veröffentlichung der Klage erhalten potenziell Betroffene die Möglichkeit, sich dem Verfahren anzuschließen, ohne selbst klagen zu müssen. Die Anmeldung bewirkt, dass ihre rechtlichen Interessen im Rahmen der Verbandsklage berücksichtigt werden.

Nach Angaben des Bundesamts für Justiz steht für die Anmeldung ein Formular auf der Internetseite der Behörde zur Verfügung. Die Eintragung kann elektronisch erfolgen und soll eine zügige Registrierung ermöglichen. Personen ohne Internetzugang können das Formular auch schriftlich anfordern. Eine Anmeldung ist bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren möglich.

Nach erfolgreicher Eintragung in das Verbandsklageregister erhalten die Angemeldeten eine Bestätigung per Post. Das BfJ macht die jeweilige Verbandsklage mit den wesentlichen Verfahrensinformationen öffentlich zugänglich. Auch der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband stellt ergänzende Informationen zur Verbandsklage gegen die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH und zur Beteiligung am Verfahren bereit.


Verbandsklageregister eröffnet Beteiligung für Verbraucher und kleine Unternehmen

Mit der Veröffentlichung der Verbandsklage gegen die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH wird das Instrument der Verbandsklage erneut praktisch wirksam. Es ermöglicht, verbraucherrechtliche Streitfragen zentral klären zu lassen, ohne dass jeder Betroffene ein eigenes Gerichtsverfahren führen muss. Stattdessen können Ansprüche und Rechtsverhältnisse gesammelt festgestellt werden.

Für Verbraucherinnen, Verbraucher und kleinere Unternehmen bietet das Register die Möglichkeit, ihre Position rechtlich abzusichern und Verjährungsrisiken zu vermeiden. Die öffentliche Bekanntmachung durch das Bundesamt für Justiz markiert dabei den formellen Startpunkt der Beteiligungsphase. Wie das Verfahren ausgeht, entscheidet das zuständige Gericht auf Grundlage der erhobenen Verbandsklage.

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