Lüneburg, 20. Januar 2026 (JPD) – Das Sozialgericht Lüneburg ist als erstes Gericht in Niedersachsen über eine Online-Rechtsantragstelle erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können dort Klagen erheben, Anträge stellen und prozessuale Erklärungen abgeben, ohne selbst Schriftsätze verfassen zu müssen. Die Angaben werden von Mitarbeitenden des Gerichts aufgenommen und rechtlich verbindlich dokumentiert.

Mit dem neuen Angebot ist die Rechtsantragstelle nach vorheriger Terminvereinbarung auch per Videotelefonie zugänglich. Bislang war dafür ein persönliches Erscheinen im Gericht erforderlich. Gerade im flächengroßen Bezirk des Sozialgerichts Lüneburg war dies häufig mit langen Anfahrtswegen oder praktischen Hürden verbunden. Die digitale Erreichbarkeit soll den Zugang zum Recht insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erleichtern.

Digitale Rechtsantragstelle als Teil der Justizmodernisierung

Rechtsgrundlage für die Einführung ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2024, die digitale Formate in der Rechtsantragstelle ermöglicht. Das Sozialgericht Lüneburg setzt die Neuerung als erstes niedersächsisches Gericht praktisch um. Ziel ist es, gerichtliche Verfahren niedrigschwelliger, effizienter und zeitgemäßer zu gestalten und den elektronischen Rechtsverkehr weiter auszubauen.

Die Online-Rechtsantragstelle fügt sich in die bundesweite Modernisierung der Justiz und Verwaltung ein, die auf digitale und adressatenorientierte Leistungen ausgerichtet ist. Termine können beim Sozialgericht Lüneburg per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden. Ergänzende Informationen stellt das Gericht über seine Internetseite bereit.

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