
Bonn, 12. Januar 2026 (JPD) – Das Bundesamt für Justiz hat eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Amazon EU S. à r. l. im Verbandsklageregister öffentlich bekannt gemacht. Mit der Veröffentlichung beginnt für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen die Möglichkeit, eigene Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand der Klage sind, zur Eintragung in das Register anzumelden.
Anmeldung im Verbandsklageregister eröffnet
Nach Angaben des Bundesamts für Justiz steht für die Anmeldung ein spezielles Formular im Internet zur Verfügung. Über dieses können Betroffene ihre Ansprüche elektronisch einreichen, was eine zügige Bearbeitung ermöglichen soll. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Formular schriftlich anzufordern, sofern kein Internetzugang vorhanden ist.
Die Anmeldung ist bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig. Nach erfolgter Eintragung im Verbandsklageregister erhalten die Anmeldenden eine schriftliche Bestätigung durch das Bundesamt für Justiz. Die Klage selbst ist im öffentlich zugänglichen Register einsehbar.
Verbraucherzentrale informiert über Klage gegen Amazon
Die Verbraucherzentrale NRW, die als Klägerin auftritt, stellt ergänzende Informationen zur Verbandsklage gegen Amazon EU S. à r. l. bereit. Dort finden Betroffene Hinweise zum Gegenstand des Verfahrens sowie zur praktischen Beteiligung an der Klage. Ziel der Verbandsklage ist es, verbraucherrechtliche Ansprüche gebündelt gerichtlich klären zu lassen.
Das Verbandsklageregister dient der Transparenz und ermöglicht es, gleichgelagerte Ansprüche zu bündeln. Durch die Eintragung können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleinere Unternehmen von den Ergebnissen des Verfahrens profitieren, ohne selbst klagen zu müssen.