Dortmund, 18. Dezember 2025 (JPD) – Nordrhein-Westfalen bündelt ab dem 1. Januar 2026 alle erst- und zweitinstanzlichen Umweltstrafsachen, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, beim Landgericht Dortmund. Damit reagiert die Justiz auf die zunehmende Komplexität von Umweltstraftaten und sorgt für spezialisierte Verfahren an einer zentralen Stelle.

Bündelung soll Fachkompetenz und Durchsetzung stärken

Nach Angaben von Justizminister Dr. Benjamin Limbach sind Umweltstrafverfahren oft besonders umfangreich und technisch anspruchsvoll. „Wer in organisierten Strukturen auf Kosten von Umwelt und Gesundheit Gewinne erzielt, soll auf eine Justiz treffen, die vorbereitet, erfahren und konsequent handelt“, erklärte Limbach. Die Konzentration der Verfahren in Dortmund soll die fachliche Expertise der Justiz im Umweltstrafrecht weiter stärken.

Bislang existierten Spezialisierungen nur auf Ebene der Amtsgerichte, während Landgerichte bisher allgemeine Zuständigkeiten wahrnahmen. Mit der neuen Rechtsverordnung werden Umweltstrafverfahren, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, künftig dort gebündelt, wodurch eine enge Verbindung zur Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität (ZeUK NRW) entsteht.

Spezialstaatsanwaltschaft und ZeUK NRW als Partner

Die ZeUK NRW hat ihren Sitz ebenfalls in Dortmund und bearbeitet seit November 2023 herausgehobene Umweltstraftaten im gesamten Bundesland. Dazu zählen Delikte, die Menschen, Tiere oder Pflanzen erheblich gefährden oder schädigen, sowie Taten, die in organisiertem oder industriellem Zusammenhang begangen werden. Durch die räumliche Nähe von Gericht und Zentralstelle soll eine effiziente Bearbeitung komplexer Umweltverfahren gewährleistet werden.

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