
Das Land Brandenburg bietet seit Juli 2025 ausgewählte Verwaltungsleistungen auch in niedersorbischer Sprache über sein zentrales Serviceportal an. Damit wird die sprachliche Gleichstellung der sorbischen Minderheit gestärkt und die digitale Verwaltung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes weiter ausgebaut.
Das Land Brandenburg hat einen wichtigen Schritt zur sprachlichen Gleichstellung und kulturellen Sichtbarkeit der niedersorbischen Minderheit unternommen: Seit Juli 2025 stehen ausgewählte Verwaltungsleistungen auf dem zentralen Landesserviceportal service.brandenburg.de auch in niedersorbischer Sprache zur Verfügung.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen bundesweit sicherstellen soll. Das hierfür genutzte Redaktionssystem „Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB)“ wurde erfolgreich um die Möglichkeit erweitert, Inhalte in niedersorbischer Sprache darzustellen.
In enger Kooperation mit dem Sorbischen Institut wurden die am häufigsten nachgefragten Leistungsbeschreibungen professionell ins Niedersorbische übersetzt. Dazu zählen unter anderem:
– Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit,
– Hilfe zur Pflege beantragen,
– Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen,
– Gewerbe ummelden.
Diese zentral bereitgestellten Übersetzungen stehen auch kommunalen Verwaltungsportalen im angestammten sorbischen Siedlungsgebiet zur Nutzung zur Verfügung und leisten damit einen konkreten Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der niedersorbischen Sprache im digitalen Raum.
Justiz- und Digitalisierungsstaatssekretär Ernst Bürger erklärt: „Mit dieser Maßnahme unterstreicht das Land Brandenburg den Schutz und die Förderung der sorbischen Minderheit – auch im Bereich der digitalen Verwaltung.“
MJ Brandenburg, 04.08.2025