Am 11. Juli 2025 beginnt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess gegen einen Mann, dem heimtückischer Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll einen 42-Jährigen aus dem Hinterhalt erstochen und dessen Ehefrau verletzt haben – mutmaßlich aus Eifersucht.

    Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, dem Schwurgericht, beginnt am Freitag, 11. Juli 2025 um 9:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes und der gefährlichen Körperverletzung.

    Der Anklagte soll am 19. August 2024 in den frühen Morgenstunden auf einem Parkplatz in Schwabach einen 42jährigen Mann, als dieser mit seinem Fahrzeug gerade zur Arbeit fahren wollte, überraschend und in Tötungsabsicht mit einem Messer angegriffen haben. Als die aufgrund der Schreie ihres Mannes zur Hilfe eilende Ehefrau den Angeklagten abhalten wollte, soll der Angeklagte auch sie mit dem Messer verletzt haben. Der Mann verstarb infolge der erlittenen Stichverletzungen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten heimtückischen Mord mit gefährlicher Körperverletzung zur Last. Nach dem Ermittlungsergebnis soll der Angeklagte mit der Ehefrau des getöteten Mannes eine Beziehung gehabt haben und davon ausgegangen sein, dass ihr Mann sie nicht gut behandle.

    Die Schwurgerichtskammer hat für den Strafprozess noch zehn weitere Verhandlungstage angesetzt.

    OLG Nürnberg, 04.07.2025

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