„Ich begrüße die neuen Handelsrichterinnen und Handelsrichter in ihrer neuen Amtsperiode. Allein beim Landgericht Neubrandenburg sind es acht Ehrenamtliche, die in der Kammer für Handelssachen dazu beitragen, dass das Urteil im wahrsten Sinne des Wortes im Namen des Volkes gesprochen werden kann. An den Kammern für Handelssachen aller vier Landgerichte in Mecklenburg-Vorpommern sind es 48 Ehrenamtliche. Es ist ein wahrlich historisches Ehrenamt mit einer über 500-jährigen Geschichte. Schon Anfang des 16. Jahrhundert galt es wie heute, dass erfahrene Kaufleute ihr Fachwissen und ihre wirtschaftliche Erfahrung in den Zivilprozess einbringen. Bei den rechtssuchenden Kaufleuten erhöht das seit jeher die Akzeptanz der dann getroffenen Entscheidung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Begrüßung der acht Handelsrichterinnen und Handelsrichter für die Kammer am Landgericht Neubrandenburg. Die Amtsperiode begann am 1. Januar 2024 und dauert fünf Jahre.
„Ein Ehrenamt wie das am Gericht ist keine Selbstverständlichkeit. Handelsrichterinnen und Handelsrichter sind somit auch ein Vorbild für uneigennütziges Handeln in einer Zeit, in der die Bereitschaft für gesellschaftliche Engagement immer weiter zurückgeht. Gerade die Ehrenämter im Bereich der Justiz sind in der Bevölkerung oftmals nicht bekannt. Das ist auch ein Grund, warum wir auch in diesem Jahr wieder als Justizministerium den Ehrenamtspreis in der Justiz verleihen. Hierbei geht es nicht nur um den berechtigten Dank, sondern auch um darum, die ehrenamtliche Tätigkeit der vielen Frauen und Männer im Land noch bekannter zu machen“, so die Ministerin.
Handelsrichterinnen und Handelsrichter sind nicht dem Schöffenamt im Strafverfahren gleichzusetzen. Durch ihre berufsspezifische Qualifikation sind sie nahezu Fachrichterinnen und Fachrichter. Sie tragen ebenso schwarze Roben wie Berufsrichterinnen und -richter. Zum 1. Januar 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 48 Handelsrichterinnen und Handelsrichter neu ernannt. Für die Landgerichte Stralsund und Schwerin sind es jeweils zehn Personen, für das Landgericht Rostock 20 und in Neubrandenburg acht Handelsrichterinnen und Handelsrichter. Im Jahr 2023 wurden in den Kammern für Handelssachen an allen vier Landgerichten insgesamt 172 Verfahren erledigt, im Jahr davor waren es 208 Verfahren.
„Eine besondere Ehre wurde den neuen Handelsrichterinnen und Handelsrichter zuteil: Erstmals wurde die Ernennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Handelssachen durch den Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg, Dr. Sascha Ott, vorgenommen. Das ist eine besondere Würdigung“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
(c) JM M-V, 01.03.2024