Lüterath: Eilantrag gegen Betretungsverbot abgelehnt
Die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom 20. Dezember 2022, mit der für den Bereich Lützerath ein ab dem 23. Dezember 2022 bis zum 13. Februar 2023 geltendes Aufenthalts- und Betretensverbot ausgesprochen wurde, ist voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen gestern entschieden. Zur Begründung führt es in seinem Beschluss aus:…