Die Berliner Medienrechtskanzlei SchertzBergmann teilt mit:
Das Landgericht Berlin hat mit Datum vom 4.12.2023 der Süddeutschen Zeitung weite Teile einer Berichterstattung über ein Strafbefehlsverfahren sowie Inhalte eines privaten Familienrechtsstreits von Alexander Zverev untersagt. Der Gerichtsbeschluss erging nach umfassender Anhörung der Anwälte der Süddeutschen Zeitung. Besonders vorwerfbar ist im vorliegenden Zusammenhang, dass die Autoren der Süddeutschen Zeitung im Vorfeld in zahlreichen Gesprächen mit den Anwälten der Kanzlei Schertz Bergmann und den Verteidigern von Herrn Zverev auf die Rechtswidrigkeit einer etwaigen Veröffentlichung der nunmehr verbotenen Details hingewiesen wurden. Dieses wurde von der Süddeutschen Zeitung ignoriert und die Berichterstattung trotzdem veröffentlicht. Das Gericht hat nun eindeutig entschieden, wie die Rechtslage ist.
Auch dieser Fall macht erneut deutlich, dass die Grenzen der zulässigen Verdachtsberichterstattung aktuell von den Medien schlicht missachtet werden und man trotz Hinweis auf die Rechtswidrigkeit eine Veröffentlichung vornimmt. Umso bedauerlicher ist es, dass immer wieder Gerichte bemüht werden müssen, die den Medien dieses aufzeigen.
(c) Schertz Bergmann, 05.12.2023