Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 11 des Landgerichts Hildesheim vom 17. Oktober 2022 (22 KLs 3 Js 9001/21; Schlagwort: Discounter) bestätigt, mit welchem ein heute 19-jähriger Mann wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten hat der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des BGH durch Beschluss vom 21. Februar 2023(6 StR 21/23) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Kammer begab sich der Angeklagte am 5. Februar 2021 gegen 21.00 Uhr mit einem – bereits rechtskräftig deswegen zu einer Jugendstrafe verurteilten Mann – zu einem Supermarkt im Hildesheimer Ortsteil Neuhof, wobei der Angeklagte eine Soft-Air-Pistole bei sich trug. Nachdem die beiden noch anwesenden Mitarbeiterinnen nach Ladenschluss gegen 21.15 Uhr das Geschäft verlassen wollten, stürmten der Angeklagte und sein mit einer Schreckschusswaffe ausgestatteter Begleiter auf die Frauen zu und drängten diese maskiert sowie unter Vorhalt der Pistolen ins Ladeninnere. Neben einem rohen körperlichen Einsatz und Geschrei des Angeklagten schlug er die Frauen auch jeweils einmal heftig mit dem Griff seiner Soft-Air-Pistole, als diese aufgrund ihrer erheblichen Angst und der Sorge vor einem Einsatz der von ihnen für echt gehaltenen Waffen die Tür zum Marktbüro nicht zu öffnen vermochten.
Der Angeklagte und sein Begleiter traten die Tür sodann auf und versuchten in der Folge, den dortigenTresor zu öffnen, um wie von vornherein beabsichtigt an die dort vermuteten Bargeldbestände zu gelangen. Als dies nicht gelang, nahm der Angeklagte sodann zwei Tabakdosen sowie ein Mobiltelefon einer der Zeuginnen an sich. Die beiden Mitarbeiterinnen haben neben den physischen Verletzungen infolge des Überfalls insbesondere auch seelische Folgen davongetragen.
Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe in der Hauptverhandlung in Abrede genommen. Die Kammer war jedoch nach der Beweisaufnahme von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Im Rahmen der Strafzumessung wirkten sich unter anderem zum Nachteil des Angeklagten die schweren Tatfolgen für dieüberfallenen Frauen sowie seine erhebliche Aggressivität aus. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch Jugendlicher war, hatte die Kammer hinsichtlich der Sanktionierung der Tat das Jugendstrafrecht anzuwenden.
Der Angeklagte befand sich bislang in Untersuchungshaft. Er hat nunmehr mit dem Eintritt der Rechtskraft die verhängte Jugendstrafe zu verbüßen.
Quelle: Landgericht Hildesheim, Pressemitteilung vom 16. Mai 2023