Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 26- und 41- jährigen Angeklagten vor, am 22.10.2022 gegen 02:00 Uhr zunächst mit der Freundin des Geschädigten in unmittelbarer Nähe der Straße Am Werderufer in Bremen gesessen zu haben. Nachdem sich diese mit dem herannähernden Geschädigten in Richtung Straße entfernt habe, sollen die Angeklagten dort unvermittelt aus dem Gebüsch herausgetreten und gemeinschaftlich auf den ahnungslosen und überraschten Geschädigten eingeschlagen haben. Währenddessen soll mindestens einer der Angeklagten, wie von beiden geplant, fünf Mal auf den Geschädigten eingestochen haben, wobei ein Stich u.a. die Herzkammerwand durchstoßen haben soll. Hierbei soll der jüngere Angeklagte den Tod des Geschädigten beabsichtigt haben, um dessen Freundin für sich zu gewinnen; der 41-jährige Angeklagte soll den Tod des Geschädigten jedenfalls billigend in Kauf genommen haben. Nachdem sich der Geschädigte blutend am Boden befand, sollen die Angeklagten mehrfach auf seinen Körper und Kopf eingetreten haben. Der jüngere Angeklagte soll von dem Geschädigten abgelassen haben, nachdem die Freundin des Geschädigten erklärt habe, mit ihm zu gehen. Der ältere Angeklagte soll nochmals gegen den Körper des Geschädigten getreten haben. Sodann sollen sich die Angeklagten dazu entschlossen haben, den Geschädigten verbluten zu lassen. Der Geschädigte soll trotz des kurz nach der Tat erfolgten Rettungseinsatzes noch am Tatort verstorben sein.

Die Sitzung beginnt am Landgericht Bremen am Montag, den 17. April um 13:30 Uhr

Quelle: Landgericht Bremen, Pressemitteilung vom 12. April 2023

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