Langjährige Jugendstrafe wegen Mordes auf den „Maientagen“ in der Berliner Hasenheide
Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I – Jugendkammer – hat heute in dem Verfahren um die Tötung von Mohamed R. auf den „Maientagen“ in der Berliner Hasenheide den Hauptangeklagten Omar O. des Mordes (§ 211 StGB) für schuldig befunden und eine Jugendstrafe von acht Jahren verhängt. Der inzwischen 22-jährige Hauptangeklagte habe gemeinsam mit anderen das spätere Opfer am 30. April 2022 auf dem Volksfest angegriffen und ihm im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Messer mehrere Stiche versetzt. Dabei habe er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen.