Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ralph Bünger zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bünger ist 60 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main trat er im Jahr 1996 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Dort war er bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus und dem Landgericht Frankfurt am Main tätig, bevor er im November 2004 bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Ab März 2005 war Herr Dr. Bünger zunächst im Wege der Abordnung als koordinierender Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz tätig. Im April 2006 wurde er als Leitender Ministerialrat dorthin versetzt.

Seit dem 1. September 2009 ist Herr Dr. Bünger Richter am Bundesgerichtshof. Seither ist er Mitglied des VIII. Zivilsenats, dem im Wesentlichen die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf, Leasing und Wohnraummietverhältnisse zugewiesen sind. In den Jahren 2011 bis 2014 nahm er darüber hinaus die Aufgaben eines Ermittlungsrichters wahr und gehörte in den Jahren 2016 bis 2018 dem Senat für Anwaltssachen an. Seit dem 2. Mai 2022 war er der stellvertretende Vorsitzende des VIII. Zivilsenats. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Bünger seit Januar 2017 Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs und seit Mitte Juli 2018 Mitglied des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Bünger den Vorsitz des VIII. Zivilsenats übertragen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 22. März 2023

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