Reisebeschränkungen wegen COVID-19 als Mangel
Ein Traumurlaub in Afrika endete jäh für die beiden Klägerinnen wegen Reisebeschränkungen aufgrund der COVID-19 Pandemie. Das Landgericht Köln entschied nun, dass den Klägerinnen eine Entschädigung für die nicht mehr durchgeführten Teile der Reise und die vorzeitigen Rückflüge nach Abbruch ihres Urlaubs zusteht. Die beiden Klägerinnen buchten bei dem beklagten…