Videoüberwachung des S-Bahnhofs Grunewald erlaubt
Die Videoüberwachung des S-Bahnhofs Grunewald am 1. Mai 2019 durch die Bundespolizei war rechtmäßig. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Kläger hatten für den 1. Mai 2019, wie bereits im Vorjahr, eine Versammlung angemeldet, deren Auftakt- und Abschlussort der Bahnhofsvorplatz „Am Bahnhof Grunewald“ war. Viele Teilnehmende reisten über den…