Einem 44-Jährigen, der im Rahmen einer sog. Führungsaufsicht eine elektronische Fußfessel trug, sollen unter anderem deshalb zwölf Fälle der Brandstiftung zuzuordnen sein. Eine entsprechende Anklage hat die Staatsanwaltschaft nun zum Landgericht Berlin erhoben.

Der Mann soll – teilweise gemeinsam mit noch unbekannten Mittätern – zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 14. Februar 2021 im Berliner Stadtgebiet – überwiegend in Neukölln, aber auch in Kreuzberg, Lankwitz, Mariendorf, Treptow – aus unbekanntem Grund Kraftfahrzeuge in Brand gesetzt haben.

Nach der Strafhaftverbüßung in anderer Sache war ihm in Rahmen der sich anschließenden Führungsaufsicht aufgegeben worden, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Diese diente der Überwachung des Aufenthaltsortes des Angeschuldigten – und übermittelte somit regel-mäßig Standortdaten. So konnte sein Aufenthalt bei den jeweiligen Brandorten nachvollzogen werden. Dass aufgrund einer Festnahme in anderer Sache auch die Brandstiftungsserie jäh abzureißen schien, soll laut Anklage ebenfalls den Verdacht gegen ihn erhärtet haben.

Zwischenzeitlich ist der Mann bereits in anderen Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren sowie wegen Betäubungsmittelhandels zu einer Geldstrafe verurteilt worden, eine weitere Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist noch nicht rechtskräftig.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 27.07.2023

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