Juristinnenbund reicht Stellungnahme zu § 219a StGB beim Bundesverfassungsgericht ein
Die Regelung des § 219a StGB ist aus Sicht des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) verfassungswidrig, da sie Ärzt*innen sowohl in ihrer Berufsfreiheit als auch in ihrer Meinungsfreiheit verletzt. Der djb unterstützt mit der heute eingereichten Stellungnahme die Verfassungsbeschwerde gegen § 219a StGB. Die Beschwerdeführerin wurde vom Landgericht Gießen wegen Werbung…