Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zum 1. Juni 2023 die Einführung der elektronischen Akte abgeschlossen und führt ab heute als erstes Hamburger Gericht die Gerichtsakten in allen seinen Verfahren ausschließlich elektronisch.

Nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sind die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bundesweit spätestens ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend elektronisch zu führen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg führt die E-Akte seit September 2020 nach und nach bei den Hamburger Gerichten ein. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat im November 2021 mit der Einführung der E-Akte begonnen, zunächst beschränkt auf einzelne Spruchkörper und bestimmte Verfahrensarten. Die Einführung der E-Akte am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht konnte mit dem heutigen Tag abgeschlossen werden. In allen laufenden und künftig eingehenden Verfahren werden jetzt ausschließlich E-Akten geführt. Soweit das Oberverwaltungsgericht auch in den zum jeweiligen Stichtag bereits anhängigen Verfahren – bisher noch Papierakten geführt hat, sind die vorhandenen Aktenbestandteile zwischenzeitlich in die elektronische Aktenführung überführt worden.

Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Groß: „Mit der vollständigen Einführung der elektronischen Akte haben wir einen Meilenstein der Digitalisierung erreicht und zugleich die Grundlage für weitere Digitalisierungsschritte gelegt. Vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstellen und der IT-Abteilungen gilt mein Dank für das große Engagement in diesem Prozess in den vergangenen Monaten. Einige Herausforderungen – auch im Hinblick auf die Verbesserung der internen Prozesse – liegen aber noch vor uns. Diese werden wir angehen. Wir wollen die Chancen, die uns die Digitalisierung bietet, nutzen, um die Akzeptanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt zu stärken.“

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