Zum heutigen Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) erklärt Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:

„Das Versprechen der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist zentral für unser Grundgesetz. Und es umfasst gerade auch den Schutz der geschlechtlichen und der sexuellen Identität. Sei, wer Du bist! Liebe, wen Du willst! Auch diese Botschaften sind Botschaften des Grundgesetzes. Treten wir deshalb alle dafür ein, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in unserer Gesellschaft vorbehaltlos akzeptiert werden. Begreifen wir den Kampf gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie als unsere gemeinsame Aufgabe. Und modernisieren wir unser Recht so, dass es dieser Dimension des Freiheitsversprechens des Grundgesetzes gerecht wird. Auch das Recht hat Homosexuelle und transgeschlechtliche Personen viel zu lange wie Kranke behandelt – und es tut dies, im Falle von transgeschlechtlichen Personen, noch immer. Das Selbstbestimmungsgesetz ist deshalb notwendig – unser Entwurf liegt jetzt vor. Er ist ein Signal für Freiheit und Würde aller Menschen, die in Deutschland zusammenleben.“

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