Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat einen heute 38jährigen Angeklagten u.a. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten und 1 Woche verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt (Az. 4 StS 3/22).

Der Angeklagte hatte gleich zu Beginn der Verhandlung den Tatvorwurf in vollem Umfang eingeräumt. Er hatte dem sog. Islamischen Staat (IS) im Januar 2018 einen Geldbetrag von knapp 4.000 € übermittelt, der in Deutschland bei einer „Spendenaktion“ für den IS gesammelt worden war. Ihm war dabei klar, dassGeldzahlungen an den IS verboten waren. Letztlich war ihm dies aber egal; es kam ihm darauf an, an Geld zu kommen, um seine noch in Griechenland lebende Familie zu unterstützen und sie nach Deutschland zu holen.

Aufgrund des Geständnisses konnte die Hauptverhandlung heute bereits am dritten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich der Senat unter anderem anhand von Aussagen der polizeilichen Ermittlungsbeamten die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen. 

Das ungewöhnliche Strafmaß resultiert daraus, dass der Senat eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen einer Körperverletzung einbezogen hat, zu der der Angeklagte bereits 2022 verurteilt worden war und die er noch nicht vollständig beglichen hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Generalsstaatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten beantragt, die Verteidigung hatte auf eine Geldstrafe plädiert.

Quelle: OLG Celle, Pressemitteilung vom 11. Mai 2023

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