Zur zweiten Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Stephan Thomae:

„Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowohl für Hinweisgeber als auch für Unternehmen. Die Vorgängerregierung hat es versäumt, die Hinweisgeber-Richtlinie rechtzeitig umzusetzen. Dieses geerbte Problem ist die Koalition mit Hochdruck angegangen. Bundesjustizminister Dr. Buschmann hat frühzeitig ein gutes Gesetz vorgelegt, das die Union im Bundesrat allerdings zu Fall gebracht hat. Jetzt ist endlich der Weg frei und wir können die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für die FDP-Fraktion ist es besonders wichtig, die Belastungen für Unternehmen möglichst gering zu halten. Denn der Großteil der Unternehmen in Deutschland arbeitet redlich und hat ein Interesse daran, dass Missstände im eigenen Haus bekannt werden und von der Geschäftsleitung behoben werden. Daher ist es konsequent, in den Anwendungsbereich des Gesetzes auch Verstöße gegen deutsches Strafrecht einzubeziehen. Für Unternehmensgruppen genügt ein einheitlicher Konzernmeldeweg, so dass nicht in jedem Tochter- oder Schwesterunternehmen ein gesonderter Meldeweg eingerichtet werden muss.“

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