Vom 4. bis 5. Mai 2023 richtete das Bundesverfassungsgericht in Berlin einen Kongress für die Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte in Europa aus. Der Kongress befasste sich mit dem Klimawandel als Herausforderung für Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Vor den Arbeitssitzungen referierte Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, Direk- tor und Chefökonom des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, zu den ökonomischen und ökologischen Grundlagen des Klimaschut- zes.

Im Anschluss folgten in der ersten Arbeitssitzung, die sich mit dem Zugang zu verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz bei Klimaklagen befasste, Referate des Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Dr. Koen Lenaerts, des Richters des Supreme Court des Vereinigten Königreichs Lord Nicholas Hamblen sowie des Vizepräsidenten des Schweizerischen Bundesgerichts Dr. François Chaix.

Die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs der Republik Österreich Univ.-Prof. Dr. Verena Madner, der Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Slowenien Prof. Dr. Matej Accetto und die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien Dr. Snježana Bagić behandelten in einer zweiten Arbeitssitzung Fragen verfassungsrechtlicher Verantwortlichkeit.

Die abschließende Arbeitssitzung zum Potenzial der Verfassungsge- richtsbarkeit bei der Bewältigung des Klimawandels wurde von Vor- trägen des Präsidenten des Verfassungsrats der Französischen Repub- lik Laurent Fabius, der Präsidentin des Supreme Court der Niederlande Prof. Dr. Dineke de Groot sowie der Präsidentin des Verfassungsge- richts der Italienischen Republik Prof. Silvana Sciarra eingeleitet.

Umrahmt wurde der Kongress von einem Empfang beim Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier sowie einem Grußwort des Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung vom 8. Mai 2023

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