Ein Eilantrag gegen Auflagen, mit denen eine Protestversammlung gegen die Militärtechnikmesse „UDT“ in Rostock teilweise untersagt worden war, war weitgehend erfolgreich. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Mai 2023 (7 B 689/23 SN) einige dieser Auflagen außer Vollzug gesetzt, so dass die Versammlung in einem dem Messeort näher gelegenen Bereich als durch die Versammlungsbehörde verfügt und entgegen weiteren Verfügungen unter Nutzung von Zelten auch über Nacht abgehalten werden kann.

Bei der Rostocker Versammlungsbehörde war die Durchführung einer am 5. Mai 2023 beginnenden mehrtägigen Protestversammlung aus Anlass der Militärtechnikmesse „UDT“ auf dem Gelände der Hansemesse mit dem Motto „UDT entwaffnen“ angezeigt worden. Mit Bescheid vom 28. April 2023 verfügte die Versammlungsbehörde insgesamt neun Auflagen für die Durchführung der angemeldeten Versammlung. Hierzu gehörte unter anderem die Untersagung der Benutzung von Zelten und Toiletten, die Begrenzung der Versammlungsdauer auf einen täglichen Zeitraum zwischen 9 und 18 Uhr und die Verlegung des Versammlungsorts von der unmittelbaren Nachbarschaft der Messegebäude mit angrenzenden Freiflächen auf eine kleine befestigte Fläche an der Alten Warnemünder Chaussee nahe beim S-Bahnhof Rostock-Lütten Klein.


Das vom Anmelder angerufene Verwaltungsgericht setzte mit heutigem Beschluss im Eilverfahren einige dieser Auflagen außer Vollzug. Zur Begründung heißt es unter anderem, die Auflagen wären auf eine Verhinderung der angemeldeten Versammlung hinausgelaufen, die nach dem Konzept der Veranstalter als rund um die Uhr in der Nähe des Messegeschehens zu veranstaltendes Protestcamp durchgeführt werden soll, wobei wechselnde Lesungs-, Vortrags-, Filmvorführungs- und Diskussionsveranstaltungen in Zelten geplant sind, die auch auswärtigen Teilnehmern durchzuführender Demonstrationen Übernachtungsmöglichkeiten bieten sollen. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass eine versammlungsrechtlich beachtliche Gefahrenlage derart weitreichende Einschränkungen rechtfertigen könnte.
Zur Vermeidung einer direkten Konfrontation etwaiger gewalttätiger Versammlungsteilnehmer mit den Messeausstellern und -besuchern und zur Stützung des Sicherheitskonzepts für die als Hochrisikoveranstaltung eingestufte Messe hat das Gericht seine Entscheidung mit der Maßgabe versehen, dass die Versammlung zwar nicht am ursprünglich gewünschten Ort, jedoch (außer auf der von der Versammlungsbehörde zugewiesenen Fläche) auch auf der gesamten Freifläche westlich vor dem Messegelände (sog. Hamburger Tor) durchgeführt werden kann. Weitere Auflagen wurden entsprechend angepasst. Hiermit werde das Anliegen der Veranstalter der Versammlung, auf die Adressaten ihres Protests akustisch und optisch kommunikativ einwirken zu können, unter Wahrung der Sicherheitsinteressen der Messe ermöglicht.

Die Beteiligten könnten gegen den Beschluss binnen zweier Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, beabsichtigen dies nach eigener Aussage jedoch nicht.

Quelle: Verwaltungsgericht Schwerin, Pressemitteilung vom 4. Mai 2023

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