Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 9. Mai 2023 mit dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz) befassen. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2023 beschlossen, hierzu ein Vermittlungsverfahren zu verlangen.

Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ war vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat aber in der 1030. Plenarsitzung des Bundesrates indes nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten (BundesratKOMPAKT vom 10. Februar 2023).

Da es der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten.

Was das Gesetz vorsieht

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Der Bundestagsbeschluss enthält Vorschriften zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und zu Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch zu Haftung, Schadensersatz und Bußgeldern im Falle bewusst falscher Angaben. Hintergrund sind Vorgaben einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen sind.

Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 28. April 2023

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