Die Bundesanwaltschaft hat am 17. März 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Anklage gegen den deutschen Staatsangehörige Deniz B. erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in drei Fällen mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), wobei ihm in zwei Fällen Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB) vorgeworfen werden.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Deniz B. reiste im Frühjahr 2016 gemeinsam mit seiner Ehefrau nach islamischem Ritus von Deutschland aus in die Türkei, um sich sodann nach Syrien zu der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu begeben.

Dort angekommen schlossen sich die beiden dem IS als Mitglieder an. Wenige Tage später reiste das Paar nach Mossul (Irak), wo der Angeschuldigte eine militärische Ausbildung durchlief. Im Anschluss absolvierte er als Mitglied einer Kampfeinheit des IS Wachdienste und Kampfeinsätze für die Vereinigung, wobei er zuletzt eine verantwortliche Position im logistischen Bereich wahrnahm.

Für seine Tätigkeit erhielt Deniz B. eine monatliche Alimentation von der Vereinigung. Während seines Aufenthalts im Irak wohnte er an verschiedenen Orten und bezog an diesen mit seiner Ehefrau nacheinander insgesamt zwei Wohnhäuser, die ihnen jeweils von dem IS zur Nutzung überlassen worden waren. Die Wohnhäuser hatte der IS unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor der Vereinigung geflohen waren.

Der Angeschuldigte befand sich seit seiner Festnahme durch kurdische Sicherheitskräfte im August 2017 bis zu seiner Rückkehr nach Deutschland in Erbil/Nordirak in Haft. Bei seiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik wurde er am 20. Dezember 2022 festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 21. Dezember 2022). Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 31. März 2023 wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 5. April 2023

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