Einstimmig hat der Bundesrat am 31. März 2023 Dr. Miriam Meßling zur neuen Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sie tritt im Ersten Senat die Nachfolge von Prof. Dr. Gabriele Britz an.

Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts

Meßling ist seit Januar 2022 Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts und stand dort zuletzt dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und dem für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen 11. Senat vor.

Grundgesetzliche Verteilung

Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Präsidentenwahl erfolgt gemäß Artikel 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Wechsel zwischen Bundestag und Bundesrat. Für die Abstimmungen ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Quelle: BundesratKompakt, Pressemitteilung vom 31. März 2023

Vita

Dr. Meßling, 1973 in Wuppertal geboren, studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Münster. Sie promovierte zu einem rechtsvergleichenden Thema an den Universitäten Münster und Turin.

Von 2002 bis 2005 war Dr. Miriam Meßling bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. In dieser Zeit trat sie im Sommer 2004 in die baden-württembergische Justiz ein. Nach Stationen an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg und einer Abordnung von März 2009 bis Februar 2011 an das Bundessozialgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin, wurde sie im Herbst 2012 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Von Juli 2012 bis März 2013 war sie als Berichterstatterin an den Dienstrechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg abgeordnet. Ab April 2013 leitete sie im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und für Europa ein Referat mit Zuständigkeiten unter anderem für Personalangelegenheiten des höheren Dienstes der Fachgerichtsbarkeiten sowie für das Recht des öffentlichen Dienstes.

Seit Herbst 2016 ist Dr. Miriam Meßling Richterin am Bundessozialgericht. Sie war zunächst dem für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 7./8. Senat, danach dem für das Beitragsrecht zuständigen 12. Senat und dann dem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen. Seit August 2018 war sie als Präsidialreferentin in die Verwaltung des Gerichts eingebunden. Mit Wirkung zum 1. September 2021 wurde Dr. Miriam Meßling zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Sie steht dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und dem für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen 11. Senat vor. Am 17. Januar 2022 wurde Dr. Meßling zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts ernannt.

Dr. Miriam Meßling ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen – insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Sozialhilferechts, des Rechts der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und zu den Besonderheiten der Corona-Gesetzgebung.

Dr. Meßling ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie lebt mit ihrer Familie in Würzburg.

Quelle: Bundessozialgericht, Pressemitteilung vom 31. März 2023

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