Die AfD-Fraktion ist im Innenausschguss mit einem Vorstoß „zur Behebung von Fehlanreizen im Asylverfahren und zur klaren Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration“ gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden AfD-Gesetzentwurf (20/5995) ab. Mit der Vorlage sollen das Aufenthaltsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz, das Asylgesetz und die Beschäftigungsverordnung geändert werden. 

Wie die Fraktion schreibt, sollen Duldungstatbestände im Aufenthaltsgesetz ersatzlos gestrichen werden, weil sie trotz Ausreisepflicht die Aufnahme einer Beschäftigung oder eine Ausbildung ermöglichten. Der Gesetzentwurf behebt nach Darstellung der Fraktion weitere „Fehlanreize“, etwa sich auch ohne Fluchtgrund oder Zuständigkeit anderer EU-Mitgliedstaaten in das deutsche Asylverfahren zu begeben. Vorsätzliche Falschangaben im Asylverfahren will die AfD auch strafrechtlich sanktionieren und sicherstellen, dass bereits aufenthaltsberechtigte Migranten in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Darüber hinaus schlägt sie vor, die Bezugsdauer der reduzierten und vorrangig als Sachleistungen zu erbringenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 auf 24 Monate zu verlängern. Zudem will die Fraktion in das Asylgesetz eine Regelung aufnehmen, wonach mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer als Antragsteller im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um seine Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung internationalen Schutzes oder die Verhängung eines Abschiebeverbotes zu ermöglichen.

Die Fraktion plädiert ebenso dafür, die zulässige Dauer eines Beschäftigungsverbots während des Asylverfahrens mit neun Monaten auszuschöpfen, um den „Anreiz“ zu reduzieren, ein missbräuchliches Asylverfahren mit dem Ziel einer baldigen Arbeitsaufnahme in Deutschland zu betreiben. Die Möglichkeit, mit Duldungsstatus nach sechs Monaten eine Beschäftigung aufzunehmen, will die Fraktion streichen, da diese Option die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise unterminiere.

Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 29. März 2024

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