Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-jährigem Angeklagten u.a. vor, in Bremen zwischen April 2020 und Oktober 2022 in 9 Fällen mit Marihuana und teilweise auch Kokain, Amphetamin und MDMA-Tabletten Handel getrieben zu haben. Bei einer dieser Taten soll der Angeklagte ein Reizstoffsprühgerät in seiner Jacke bzw. ein Einhandmesser und zwei Klappmesser griffbereit in seiner Wohnung gelagert haben. Bei zwei der Taten soll der Angeklagte hingegen zugleich die Betäubungsmittel aus den Niederlanden bzw. aus Spanien eingeführt haben. Die zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel sollen insgesamt einen Wert von etwa 173.110,00 Euro erreicht haben.

Die Kommunikation und Abwicklung dieser Geschäfte soll der Angeklagte – mit Ausnahme der Tat, bei der er die Messer und das Reizstoffsprühgerät griffbereit bei sich geführt / gelagert haben soll – vornehmlich über sogenannte EncroChat-Geräte geführt haben. Hierbei handelt es sich um Krypto-Handys, die eine vollständig verschlüsselte Kommunikation mit anderen EncroChat-Teilnehmern erlaubten und deshalb über lange Zeit nicht abgehört werden konnten. Die Geräte waren nicht im freien Handel, sondern nur anonym gegen Barzahlung und in Verbindung mit einem Abonnement erhältlich. Die EncroChat-Daten konnten schließlich in Frankreich in einem dort geführten Ermittlungsverfahren durch die französischen Ermittlungsbehörden erhoben und ausgewertet werden. Ihre Weitergabe an die deutschen Behörden erfolgte im Wege der europäischen Rechtshilfe.

Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bremen ist am Freitag, den 24. März um 09.30 Uhr.

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