Das Landgericht Koblenz hat heute einen Antrag der Deutschen Telekom abgewiesen, der auf ein gänzliches Verbot der Vermarktung des ersten auf dem 1&1 Netz realisierten 5G Produktes abzielte. Auch folgte das Gericht nicht dem Telekom-Antrag, 1&1 den Bau des modernsten 5G-Netzes Europas abzusprechen.

Das Gericht ist dem Vortrag der GvW-Mandantin gefolgt, dass 1&1 das modernste Mobilfunknetz Europas auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie errichtet hat. Mit dieser Cloud-Technologie und ihren offenen Schnittstellen können Komponenten verschiedener Hersteller für ein innovatives und leistungsstarkes Netz kombiniert werden.

Aktuell ist Deutschland noch das einzige große EU-Land mit nur drei Mobilfunknetzen. Der erfolgreiche Prozess untermauert die Aktivitäten im Netzausbau von 1&1, ein viertes, besonders innovatives Mobilfunknetz in Deutschland zu errichten.

GvW hat 1&1 vertreten durch Dr. Axel von Walter und Isabel Raab (beide Digitalisierung & Technologie, München). Der Fokusbereich Digitalisierung & Technologie von GvW begleitet das Unternehmen mit Sitz in Montabaur bereits seit vielen Jahren bei IP-, IT-, TK- und datenschutzrechtlichen Themen.

Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz (4 HK O 1/23) ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: GvW, Pressemitteilung vom 10. März 2023

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